Wir beraten Eigentümer und Investoren
- bei der Prüfung und Entwicklung von Standorten für Handel und Gewerbe
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- In Verfahren zu Baugenehmigungen und Nutzungsänderungsgenehmigungen
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- bei der Verhandlung und Erstellung städtebaulicher Verträge
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- in allen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, des Umwelt- und Immissionsschutzrechts
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Wir beraten Städte und Gemeinden
- bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben (PPP Modelle)
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- in Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren
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- im Rahmen der Ausweisung von Gewerbe- und Handelsflächen
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- bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen
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- in den Fragen der Ansiedlung von Gewerbebetrieben
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- bei der Sanierung und Revitalisierung von Altlasten- und Konversionsflächen.
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